Amagi

Selbstbestimmung im Einklang mit AlleM

Unsere Leistungen

Zu den hervorstechendsten Leistungen unserers Vereins, zählen die Organisation zur Registrierung von Namen, Patenten und generell mit dem Urheberrecht zu schützenden Dingen, mit unseren Partnern und die Vermittlung zum freien und unabhängigen Schiedsgericht Freies Schiedsgericht Kininigen.

Als absolut unabhängige Institution stehen wir mit diesen Leistungen weltweit einzigartig, im Dienste der Erde und der darauf lebender Wesen, zum Wohle Aller.

Zur vollständigen Sicherung und Wahrung von Rechten unserer Mitglieder und Souveräne. So wird sichergestellt, daß kein unbefugter Zugriff auf das geistige und materielle Eigentum und Recht gewährleistet wird, entgegen der gewöhnlichen Registrierung auf dem herkömmlichen Weg, wie das Patentamt oder die Geburtsurkunde durch die Anmeldung des Neugeborenen.

Der Verbleib des Eigentums- und Urheberrechts ist hierbei vollständig beim Anmelder, auf diese Art erfolgt die Sicherung ohne Schlupflöcher die von Außen genutzt werden können. Somit ist die Registrierung Ihrer schützenswerter Namen, Patente oder Ähnlichen vollkommen sicher abgedeckt, weil ausschließlich der Sicherer und Schöpfer dessen, als Eigentümer bei der Registrierung vermerkt wird.

Das neutrale, unabhängige und den allerhöchsten moralischen und charakterlichen Werten und Prinzipien, der Allerhöchsten Quelle von Allem und ihren heiligen kosmischen Gesetzen verpflichtete Schiedsgericht, gehört ebenfalls zu den erwähnten Leistungen.

Dieses Gericht, in freier Anlehnung des New Yorker Übereinkommen über das Schiedsgericht, wurde ins Leben gerufen um eine freie, ohne  Verschränkungen mit anderen Organisationen darzustellende, Gerichtsbarkeit für alle lebendigen Vernunftwesen [Im Volksmund Menschen genannt] zu ermöglichen. Die Zielsetzung ist der Schutz der Ihnen zustehenden, unveräußerlichen Rechte.

Dies geschieht auf Antrag und ohne lange Erschwernisse und Prozedere oder Vertretungszwang. Somit ist es ein Freies Gericht, ein Schiedsgericht welches im Dienste aller geistig sittlichen, lebendigen Wesen [Menschen] steht und nicht der Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dient.

Leistungen Amagi

 

 

Sapere Aude

 
 

In unserer Vereinsordnung wurde festgehalten, das zur Wahrung und Sicherstellung der künftigen Vereinstätigkeit oder Beachtung der satzungsbestimmten Ziele und Zwecke die Mitglieder die Wahl des Namensrechts in Anspruch nehmen können, welches mit den Leistungen des Schutzes durch die Registrierung des Namens durch Zusammenarbeit von hochrangigen Experten gewahrt wird und einen Kernpunkt bei den Leistungen des Amagi Vereines darstellt. Insbesondere der durch den Ama-gi koru-E Kininigen Treuhandbund bezeugte Name, ist als besonders schutzwürdig einzustufen und von daher ausschließlich vom Namensführenden verwendet werden. Zuwiderhandlungen und oder unerlaubter Zugriff und Verwendung unterliegen der Ordnung der Dezidierten Vertragsbedingungen gemäß kininigen.space

"Gerechtigkeit gibt jedem das Seine, maßt sich nicht Fremdes an und setzt den eigenen Vorteil zurück, wo es gilt, das Wohl des Ganzen zu wahren."

Ambrosius von Mailand

Freies und unabhängiges

Schiedsgericht Kininigen

Am Tag 1874819 wurde die Eröffnung und Einberufung eines freien und unabhängigen Schiedsgerichts zur Schiedsgerichtsbarkeit in freier Anlehnung an das New Yorker Übereinkommen, von den Souveränen beschlossen. Das Freie Schiedsgericht Kininigen – Zur Wahrung unveräußerlicher Rechte des lebendigen Vernunftwesens, entscheidet zu jeder Zeit nach dem Prinzip:

„Das Niedere soll sich nach dem Höchsten richten, nicht aber das Höchste nach dem Niederen.“

Somit sind die Schiedsrichter des Freien Schiedsgerichts Kininigen, zu jeder Zeit den höchsten moralischen, charakterlichen und ethischen Werten und Prinzipien unterworfen, immer im Bestreben danach unvoreingenommen, unparteiisch und gerecht Recht zu sprechen und zu schlichten. Die Schiedsbarkeit wird von daher von fünf bis sieben freien Individuen, in besonderen Fällen auch zwölf, die sich den allerhöchsten Werten in ihrer inneren Ausrichtung verschrieben haben, mit der Zielsetzung der unparteiischen Gerechtigkeitsfindung beim Schiedsgericht.

Die Urteilsfindung erfolgt dabei nicht basierend auf Vermutungen, sondern auf Tatsachen, um die gerechte Schlichtung zu ermöglichen und eventuelle Übervorteilung der Menschen durch Juristen zu vermeiden und die freie und unabhängige Gerichtsbarkeit ohne Beeinflussung oder Verschränkungen zu anderen, gegenstehenden Interessen zu gewährleisten.

Um Willkür, Selbstjustiz oder Mißbrauch in der Rechtsprechung ausschließen zu können, wird sich ausschließlich an die allerhöchsten moralischen und ethischen Werte und Prinzipien gehalten.

Die Vermittlung von der Möglichkeit eine freie und unabhängige Gerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen und vor ihr gehört zu werden, stellt eine der wichtigen Leistungen des Vereines Amagi – Selbstbestimmung im Einklang mit Allem e.V. dar.

Für jedes Schiedsverfahren wird ein eigenes, neues Schiedsgericht gebildet. Dies ist ein besonders wichtiger Bestandteil des Schiedsverfahrens durch ein freies Gericht. Das Schiedsgericht besteht in der Regel aus fünf bis sieben Souveränen als Schiedsrichtern. Es ist möglich von den Parteien je einen Schiedsrichter auszuwählen. Diese Möglichkeit, die Entscheidungsträger selbst auszuwählen, trägt dazu bei das Vertrauen der Parteien in das Entscheidungsgremium zu stärken. Es wird in der Regel eine mündliche Verhandlung, bei Bedarf mit Beweiserhebung, durch das Schiedsgericht durchgeführt.

Schiedsgerichte stellen eine privat vereinbarte Gerichtsbarkeit dar. Das Schiedsgericht wird beauftragt, eine rechtsverbindliche und abschließende Entscheidung unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit zu treffen. Das Schiedsgerichtsurteil des Gerichts wird Schiedsspruch genannt. Der Schiedsspruch ist ebenso rechtsverbindlich wie das Urteil in einem staatlichen Gerichtsverfahren und kann daher rechtlich durchgesetzt werden (Vollstreckung). Nur in wenigen Ausnahmefällen, z.B. bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern, kann ein Schiedsspruch aufgehoben werden. Der Schiedsspruch entspricht daher dem Urteil der letzten Instanz in einem staatlichen Gerichtsverfahren (rechtskräftiges Urteil) – ein Berufungsverfahren gibt es anders als bei staatlichen Gerichten nicht.

Im Gegensatz zu einem staatlichen Gerichtsverfahren vor Gericht, können die Parteien elementare Bedingungen ihres Schiedsverfahrensgemeinsam festlegen. Somit können die Parteien und das Schiedsgericht das Schiedsverfahren flexibel gestalten und auf die einzelnen Bedürfnisse des zu beurteilenden Falles eingehen. Eine Partei reicht schriftlich die Schiedsklage gemäß der Schiedsgerichtsordnung ein und die beklagte Partei kann sich daraufhin sich zur Schiedsklage in der Klageerwiderung äußern und Stellung nehmen und kann Widerklage einreichen. Mit der daraufolgenden Einleitung des Verfahrens werden die Verjährungsfristen in der Regel unterbrochen. Die Parteien werden neutral und gleich behandelt und jeder Partei wird rechtliches Gehör gewährt. Das Schiedsgericht bestimmt das Verfahren nach Anhörung der Parteien nach seinem Ermessen.

 

Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, NYC), kurz „New Yorker Übereinkommen“ bzw. „New York Convention“ ist das wichtigste internationale Übereinkommen in Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit für das private Schiedsgericht. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, privatrechtliche Schiedsvereinbarungen als Ausschluss des gerichtlichen Rechtswegs zu akzeptieren und Schiedssprüche von in anderen Staaten durchgeführten Schiedsverfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Es wurde am 10. Juni 1958 unterzeichnet und ist am 7. Juni 1959 in Kraft getreten. 

Über 160 Vertragsstaaten (Stand Dezember 2020) inclusive Österreich, seit 2. Mai 1961, Schweiz, seit 1. Juni 1965 und Deutschland, seit 30. Juni 1965 sind Teil dieser Vereinbarung.

Die vollständie, laufend erweiterte Liste der Unterzeichnerstaaten kann hier gefunden werden: Liste der Unterzeichnerstaaten

 

 

"Wo keine Gerechtigkeit ist, ist keine Freiheit, und wo keine Freiheit ist, ist keine Gerechtigkeit.."

Johann Gottfried Seume

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