Amagi

Selbstbestimmung im Einklang mit AlleM

Klage vor dem freien Schiedsgericht Kininigen

Klagebeteiligung

Durch ein Vollmitglied und Souverän von Ama-gi koru-É Kininigen erfolgte die Einreichung einer Klage zu den unveräußerlichen Rechten, welche am 21 Mai 2021 vor dem Freien Schiedsgericht Kininingen verhandelt wird. Das Freie Schiedsgericht Kininigen ist nur für lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen und ihren Rechtskreis zuständig.

Da unser Verein Amagi – Selbstbestimmung im Einklang mit Allem e.V. den höchsten Moralischen Werten unterliegt und den vielen Hilferufen, die uns täglich erreichen Gehör zu schenken verpflichtet ist, haben wir eine Möglichkeit gefunden, auch Nichtmitgliedern von Amagi Kininigen, die Möglichkeit einer Klagebeteiligung als Mitankläger zu ermöglichen.

Es handelt sich hierbei um KEINE Petition (Petit – schwache/kleine Bitte, auf das man von den Regierenden doch bitte erhört werden soll) und um KEINE Abgabe seiner Stimme, sondern dient dazu, die Stimme des lebendigen laut, klar und deutlich in seinem Wunsch und Willen erklingen zu lassen.

Wer kann mitklagen?

An der Klage kann sich jeder kostenlos als Mitankläger beteiligen, wer sich als ein lebendiges, geistig sittliches Vernunftwesen, im Volskmund [Mensch], erkennt und wahrnimmt.

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Mit welcher Begründung?

Unveräußerliche Rechte stehen einem jeden, lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen zu. Wenn derjenige, der als Mitankläger auftreten möchte, diese ihm unverhandelbar zustehenden, Rechte verletzt sieht, kann er sich an der Klage beteiligen.

Der Ablauf

Der Klagebeteiligung

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Ablauf

Formular zur Klagemitbeteiligung in der entsprechenden Sprache unten herunterladen. Ausfüllen und Beantworten, der darin aufgeführten Inhalte, inklusive des Lichtbildes und eine Schilderung seiner Anklagepunkte. Per Post oder eingescannt per Email, an unsere Adresse zuschicken.

Das Urteil

Nach der Urteilsverkündung erfolgt die Veröffentlichung auf der Webseite des Vereines Amagi und der Seite des Kininigen Treuhandbundes. Es kann dann an die angegebene Emailadresse zugeschickt werden. Sollte man das Urteil individuell für sich angepasst haben, so fallen dabei Gebühren für die Bearbeitung und den Postversand an.

Klagebeteiligung Klage Kininigen

Selbstbestimmung im Einklang mit AlleM

Update 02.07.2021

Die Zeit zum Mitklagen abgelaufen, das Urteil wurde gesprochen...

…und einigen ausgewählten Beteiligten zugestellt. Auch sahen sich die Souveränen in der Pflicht, darauf aufbauend eine Anklage gegen „The Great Reset“ / Agenda 2030 und all der ähnlichen Agenden und Zielsetzungen einzureichen. Denn zu ungeheuerliche empfanden die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen die Ziele. Zu groß den Bruch der unveräußerlichen Rechte.

Auch dieses Urteil ist gefallen und die Urteile wurden am 28.06.2021 an die entsprechenden Stellen zugestellt.

Wir danken ganz herzlich allen lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen, die den Mut hatten, als Mitankläger aufzutreten. Den Mut, daran beteiligt gewesen zu sein, Geschichte zu schreiben und die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Das Urteil wird euch an die angegebene Adresse zugestellt.

Klage zu den unveräusserlichen Rechten

am 26.05.2021 um 13:15Uhr

Beteilige Dich, wenn auch Du, Deine Dir zustehenden Rechte verletzt siehst

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Auszug aus dem Inhalt der eingereichten Klage

Klage Nr. 670777 vor dem Freien Schiedsgericht Kininigen

Verletzung meiner mir zustehenden, unverhandelbaren, ewigen, unveräußerlichen Rechte, definiert und festgeschrieben von den freien Souveränen des Ama-gi koru-É Kininigen Treuhandbund.

Verletzung der Regel Nummer eins, der leiblichen Unversehrtheit, in der Umgangssprache als körperliche Unversehrtheit bekannt durch PCR Test, Nasale Stäbchen Tests. Zwang zum Tragen einer Maske, einer OP Maske oder einer FFP2 Maske. Einschränkung des freien Atmens, welches sich offenkundig auf die Gesundheit und somit auf die Regel Nummer Drei, das Recht auf Gesundheit, durch reduzierung des Sauerstoffgehalts, der Rückatmung des Kohlenstoffdioxids auf verschiedene Funktionen des Leibes auswirkt. Verletzung der leiblichen Unversehrtheit durch den indirekten Zwang, sich impfen zu lassen, da ansonsten der Zugang zu bestimmten Aktivitäten oder Dienstleistungen verwehrt wird. Benutzung und Auswertung der DNA welche durch den PCR Test entnommen wird und die Verletzung der damit zusammenhängenden Eigentumsrechte und der Verfügungsgewalt.

Verletzung der Regel Nummer zwei, der Freiheit in den unveräußerlichen Rechten, durch Einschränkung de Selbstbestimmung, der Bewegungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit. Diskriminierung und Benachteiligung, wenn nicht dem Verzicht der körperlichen Unversehrtheit Folge geleistet wird. Das Verwehren des Beisammenseins durch Auflagen wie der Quarantäne und Besuchsbeschränkungen und Isolation der in Krankenhäusern, Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen befindlichen Individuen.

Verletzung der Regel Nummer drei, Aussetzung und Aufhebung der Unverletzlichkeit des Domizils durch Statuten. Verletzung des Anrechts auf Schutz, vor Zwang und Übergriffen. Verletzung des unveräußerlichen Rechts der Mutter- und Vaterschaft und der freien Entscheidungsgewalt über seine Nachkommen. Verletzung der Freiheitsrechte der Nachkommen.

Verletzung der Regel Nummer vier, der Gesundheit. Inkaufnahme der gesundheitlichen Schädigung durch Einsatz Experimenteller genveränderter und genverändernder Impfstoffe. Welche zum Formaldehyd, Aluminium, abgetriebenen menschlichen Fötenzellen, die genetisch manipulierter Bestandteile beinhalten, welche sich auch auf Ungeimpfte auswirken. Einsatz des experimentellen Spike Proteins. Abgabe der Ausscheidungen der Geimpften, diese Anteile beinhaltend gehend verseuchend in die Umwelt hinaus, ohne das die Auswirkungen und folgen auf das gesamte Ökosystem und alle darin lebenden Wesen auch nur annähernd abgeschätzt werden können.

Verletzung der Regel Nummer fünf, das Recht auf Gerechtigkeit, Würde und freie Entfaltung wird durch den indirekten und direkten Zwang sich impfen, testen oder Mund und Nasenbedeckungen tragen zu müssen. Bruch der des Rechts der Gleichbehandlung und Anwendung von Strafen um Handlungsweisen zu erzwingen, die gegen die Werte, Prinzipien, den Glauben und die Rechte des lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesens stehen. Bruch des Rechts der Offenlegung aller Fakten und Hintergründe über das Vorgehen und der angewendeten Maßnahmen.

Formular
Klagebeteiligung

Deutsch
  • Recht auf leibliche Unversehrtheit
  • Recht auf Freiheit
  • Recht auf Gesundheit
  • Recht auf Sicherheit
  • Recht auf Gerechtigkeit

Participation
Form

English
  • Right to bodily integrity
  • Rights to freedom
  • Right to health
  • Rights to savety
  • Rights to justice

Formanyomtatvány
Részvétel a perben

Magyar
  • A testi épséghez való jog
  • szabadsághoz való jog
  • az egészséghez való jog
  • a biztonsághoz való jog
  • az igazságszolgáltatáshoz való jog

Fragen zum Ablauf

Häufig gestellte Fragen

Die unveräußerlichen Rechte können hier nachgelesen werden –> klick

Diese stehen unverhandelbar allen lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen, im Volksmund als [Mensch] bekannt, zu.

Die Klagebeteiligung ist kostenlos. Sollte man jedoch nach Verkündung des Urteils, das Urteil mit seinen Daten auf Sich angepasst auf sich haben wollen, wird eine Gebühr für die Fertigstellung und Versand erhoben.

Der Verein Amagi und Ama-gi koru-É Kininigen unterliegen den höchsten moralischen Werten und Prinzipien. Wir agieren nach dem Prinzip: Was Du nicht willst das man dir tue, das füg auch keinem Anderen zu. Somit wird jegliche Information die wir erhalten, im höchsten Maß ehrenvoll behandelt.

Diese Information werden weder für irgendwelche anderen Zwecke als diese Klagebeteiligung, in keinster Weise genutzt oder an Zweite oder Dritte, oder irgendwelche außerhalb des Vereins oder des Kininigen Treuhandbunds Außenstehenden, weitergegeben. Sie werden ausschließlich als Willensbekundung zur Teilnahme angesehen und für diesen Zweck verwendet und sämtliche Rechte an sämtlichen an uns übersendeten Daten, verbleiben beim Eigentümer – dem lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen, welches diese uns übersandte.

Das Freie Schiedsgericht Kininigen ist nur für ordentliche Mitglieder zustündig, welche den lückenlosen Nachweis haben, dass sie die fremde Personenschaft abgelegt haben, sich den hohen moralischen Werten und Prinzipien, von Ehre, Würde, Wahrheit verpflichtet haben und kein Eigentum des Systems mehr sind, sich somit nicht mehr im Status der Leibeigenschaft befinden.

Beim Freien Schiedsgericht Kininigen entscheiden lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen – Souveräne von Kininigen, die den höchsten moralischen Werten und Prinzipien unterliegen für lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen. Mehr zu zu dem Gericht kann hier nachgelesen werden. Freies Schiedsgericht Kininigen.

Es wird auf der Grundlage entschieden, das die Unveräußerlichen Rechte ein unverhandelbares und grundlegendes Anrecht, eines jeden lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesens sind. Das Freie Schiedsgericht Kininigen ist nicht für andere Rechtskreise zuständig, sondern ausschließlich für die unveräußerlichen Rechte lebendiger, geistig sittlicher Vernunftwesen.

Eingescannt per Emal an info@amagi.space mit dem Betreff „Klagebeteiligung“

Per Post an

Amagi e.V.    Postfach 100 111   zu 75101 Pforzheim GERMANY

Die Mitankläger erhalten nach der Urteilsverkündung das Urteil per Email zugeschickt. Sofern das Urteil auf das eigene Individuum angepasst werden soll, fallen für diesen Aufwand Gebühren an. Nach Eingang des Kostenaufwandes, erhält der Mitkläger die entsprechende Abschrift des Urteils für sich zur Verwendung.

Warum schreibt ihr das so eigenartig mit dem Mensch und Person. Ich dachte immer ich bin die Person bzw. Beides ist das Gleiche? – Diese Frage wird bei den meisten wohl auftauchen. Kurz gefasst: Wir sind alle lebendige, geistig sittliche Wesen und haben eine Person unter der wir agieren – Person bedeutet Maske. Es ist definitiv nicht das Gleiche. Personen sind vergleichbar mit Firmen, unter denen wir Handlungen ausführen. Personen haben expotentiell weniger Rechte als lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen. Wer dem Irrtum unterliegt, er sei die Person, für den sind die Verordnungen und Wegnahme der Rechte legitim, er ist hier falsch und er möge sich bitte an die Gewohnheitsgerichte wenden, welche spezialisiert sind „in Sachen“ zu Verhandeln. Hier mehr zu dem Thema. Klick mich.

Da es auf die bewusste Willenserklärung des lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen ankommt, so kann die Seite 3 – die Fallschilderung für alle ausgefüllt werden. Seiten 1 + 4 müssten für jeden, der mitklagen möchte, individuell ausgefüllt werden.

Eltern können es für ihre Kinder vorausfüllen, wenn dies im Sinne ihres Nachkommens ist, oder diesen mit in ihre eigene Anklage aufnehmen.

Generell wird jedes lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen, welches sich an der Klage als Mitkläger beteiligen möchte den Zugang zum Urteil erhalten, ganz ohne Kosten, da diese Verhandlung im Angesicht der aktuellen Weltlage notwendig ist. (Dankbar sind wir über Spenden, die unsere Arbeit im Sinne und zum Wohle aller [Menschenwesen] unterstützen).

Wenn jedoch jemand das Urteil individuell auf sich angepasst haben möchte, so kostet uns das natürlich Druckkosten, Papierkosten, das Kuvert kostet Geld, sowie das Porto – von der dafür aufgewendeten Lebenszeit unserer Mitglieder ganz zu schweigen. Deswegen sind wir gezwungen, für diesen Aufwand eine Unkostenentschädigung als Ausgleich zu erbitten. Wir haben diesen Unkostenbeitrag versucht so niedrig wie möglich zu halten, damit möglichst viele Teilnehmer davon einen Nutzen haben können und somit den Unkostenausgleich auf Euro 50 festgelegt. Wer unsere Arbeit unterstützen möchte und die Welt zum Besseren mit verändern möchte, darf auch gerne mehr spenden.

Informationen zu wichtigen Themen um zu

verstehen
was wir tun

Das Freie Schiedsgericht Kininigen agiert nicht nach dem Römischen Recht, welches bei Gewohnheitsgerichten die Grundlage ist, sondern nach den höchsten Prinzipien, Werten, unvoreingenommen und ohne Verknüpfungen zu Unternehmen, Gesellschaften oder Organisationen.

Der Unterschied zwischen den Begriffen Mensch, Person und die Bezeichnung des lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesens, für welches die Klage und die Klagebeteiligung angedacht ist.

Das Freie Schiedsgericht Kininigen. Ist nicht einfach nur ein weiteres Gericht. Es ist das einzige Gericht, zuständig für lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen auf dieser Welt. Unabhängig, den höchsten moralischen Werten und Prinzipen verpflichet und zur Wahrung der unveräußerlichen Rechte im Einsatz.

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